Klasse B17

Klasse B17

(Klasse AM und L eingeschlossen)

Voraussetzungen:
– Mindestalter der Begleitperson: 30 Jahre
– Führerschein der Begleitperson: Min. 5 Jahre Klasse B
– Punkte der Begleitperson: Max. 1 Punkt
– Begleitendes Fahren endet mit dem 18. Geburtstag
– Die Fahrerlaubnis gilt nur innerhalb Deutschlands

Es dürfen auch mehrere Begleiter in die Fahrerlaubnis eingetragen werden.

Praxis: Nach Bedarf + 12 Sonderfahrten
Theorie: 14 Doppelstunden (je 90 Min.)

Mindestalter: 17 Jahre

Deine 4 Rad Fahrstunde

Bei uns erlernst Du in Deiner 4 Rad Ausbildung die richtige Verwendung der Spiegel, Tipps & Tricks zum richtigen einparken und das Verhalten in Gefahrensituationen. Deine weiteren Vorteile:

Dafür stehen wir

„ Jeder kann fahren!“

Unser Anspruch liegt jedoch nicht darin nur von A nach B zu gelangen, sondern das angestrebte Ziel auch vorausschauend, umsichtig und sicher zu erreichen.